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   BVerwG, 16.01.1978 - 1 WB 85.76   

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BVerwG, 16.01.1978 - 1 WB 85.76 (https://dejure.org/1978,1466)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1978 - 1 WB 85.76 (https://dejure.org/1978,1466)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1978 - 1 WB 85.76 (https://dejure.org/1978,1466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu Wehrdienstgerichten - Soldat - Wahl zur Personalvertretung - Allgemeine Verwaltungsgerichte - Wehrdienstgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.11.1976 - 1 WB 99.76

    Versetzbarkeit eines Vertrauensmannes - Eigenschaft als Vertrauensmann -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1978 - 1 WB 85.76
    Daran ändert nichts, daß § 35 a SG eine Vorschrift ist, die zu den in § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO genannten Bestimmungen zählt; denn § 35 a SG verweist seinerseits hinsichtlich der Wahl der Personalvertretungen auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes und enthält von dieser generellen Verweisung nur insofern eine Ausnahme, als er in Abs. 3 Satz 3 vorsieht, daß die Soldatenvertreter in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen, die Befugnisse eines Vertrauensmannes haben (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. November 1976 - 1 WB 99/76).
  • BVerwG, 12.12.1977 - 1 WB 123.77

    Soldat - Aufgaben als Personalratsmitglied - Benachteiligung in der Wahrnehmung -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1978 - 1 WB 85.76
    Im übrigen bleibt es bei der durch § 59 SG bestimmten allgemeinen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, soweit deren Zuständigkeit sich nicht ohnehin ausdrücklich aus den Vorschriften des Personal Vertretungsrechts (§§ 83, 106 BPersVG) ergibt (BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123/77).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    (5) Auf die in der Beschwerdeschrift zitierten älteren Entscheidungen des 1. Wehrdienstsenates (Beschluss vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 - NZWehrr 1980, 143; Beschluss vom 16. Januar 1978 - 1 WB 85.76 - BVerwGE 53, 364; Beschluss vom 5. März 1981 - 1 WB 155.80 - BVerwGE 73, 162) kann sich der Antragsteller schon deswegen nicht berufen, weil es in keinem dieser Fälle um die Verletzung von Beteiligungsrechten der Soldatenvertreter des Personalrats in Soldatenangelegenheiten ging.
  • BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80

    Personalvertretung - Rechte aus Mitgliedschaft - Soldat - Militärisches

    Beansprucht ein Soldat wegen einer solchen Mitgliedschaft und wegen des Fehlens der Zustimmung des örtlichen Personalrats die Aufhebung seiner Versetzung und sein Verbleiben bei seiner Dienststelle, so ist dafür der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben (Anschluß, BVerwG, 16.01.1978, I WB 86.76, BVerwGE 53, 364-366).

    Insgesamt betrachtet hat der Gesetzgeber durch diese Regelung die Homogenität gemischter Personalvertretungen sichergestellt (BVerwGE 53, 364).

    Beansprucht daher ein Soldat wegen seiner Mitgliedschaft in einer Personalvertretung und wegen des Fehlens der Zustimmung des Örtlichen Personalrats die Aufhebung einer Versetzung und sein Verbleiben bei seiner Dienststelle, so ist dafür der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten in gleicher Weise gegeben, wie wenn er sich deshalb auf die Beeinträchtigung seiner Rechtsstellung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz beruft, weil er aufgefordert worden sei, von seiner Kandidatur für den Personalrat wegen seiner dienstlichen Tätigkeit Abstand zu nehmen (BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123/77) oder weil er nicht an der Wahl für einen bestimmten Personalrat habe teilnehmen können (BVerwGE 53, 364).

  • BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 ), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 ; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 - <ZBR 1978, 315>).
  • BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 [BVerwG 05.03.1981 - BVerwG 1 WB 155/80]), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 [BVerwG 16.01.1978 - BVerwG 1 WB 85/76]; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 -).
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